Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen

Entwurf, abgestimmt auf den aktuellen Funktionsumfang von Lavenia. Gelb markierte Angaben sind Platzhalter. Bitte vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen und danach diesen Hinweis entfernen.

Teil A – Allgemeines

A1 Anbieter

Lavenia wird betrieben von [Name / Firma, Anschrift] (im Folgenden „Lavenia“, „wir“). Kontakt: [E-Mail], [Telefon].

A2 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Lavenia. Welche Teile gelten, hängt davon ab, wie Sie Lavenia nutzen:

  • Teil B für Friedhofsträger und ihre Verwaltungen (Kirchengemeinden, Städte, Gemeinden und andere Träger), die Lavenia als Software abonnieren („Verwaltung“).
  • Teil C für Gärtnereien, Floristen, Steinmetze und andere Betriebe, die über den Marktplatz Aufträge erhalten („Betrieb“).
  • Teil D für Besucher der Grabsuche und für Angehörige mit Konto („Nutzer“).

Abweichende Bedingungen von Verwaltungen oder Betrieben gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Vergabe- und Vertragsunterlagen öffentlicher Auftraggeber gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich etwas anderes regeln.

A3 Grundsätze der Plattform

Die Grabsuche für Besucher ist kostenlos. Auf Lavenia erscheint keine Werbung. Grabdetails werden Besuchern nur auf dem Friedhof angezeigt, bestätigten Nutzungsberechtigten auch von anderswo.

A4 Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa neue Funktionen, geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung. Wir teilen Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widersprechen Sie nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Widersprechen Sie, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Änderungen der Preise und der Hauptleistungen bedürfen Ihrer Zustimmung.

A5 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand [Sitz von Lavenia]. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Teil B – Friedhofsverwaltungen (Software-Abo)

B1 Vertragsgegenstand

Lavenia stellt der Verwaltung eine browserbasierte Software zur Friedhofsverwaltung zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket:

  • Basis: Übersicht, Grabverwaltung, Belegungsplan, CSV-Import, Zugangscodes für Nutzungsberechtigte, Grabsuche für Besucher und Konten für Angehörige.
  • Plus: zusätzlich Finanzen (Gebühren, Zahlungen, Verlängerungen), Preisliste, Protokoll und CSV-Export.
  • Komplett: zusätzlich Gedenkseiten und Partner-Marktplatz. Schnittstellen zu anderen Systemen sind in Vorbereitung und werden nach Fertigstellung ohne Aufpreis Teil des Pakets.

Eine Installation ist nicht erforderlich. Wir entwickeln Lavenia weiter; dabei dürfen sich Funktionen ändern, solange der vereinbarte Kernumfang des Pakets erhalten bleibt.

B2 Vertragsschluss und Vertragspartner

Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Freischaltung des Zugangs zustande. Vertragspartner ist der Friedhofsträger. Kirchengemeinden schließen je Friedhof einen Vertrag. Städte, Gemeinden und gemeinsame Verwaltungen schließen einen Vertrag für alle Friedhöfe, die sie verwalten.

B3 Zugänge und Rechte

Mit dem Vertrag erhält die Verwaltung einen Zugang als Inhaberin oder Inhaber. Diese Person verwaltet Abo, Rechnungen und das Team. Im Paket enthalten sind 1 Zugang (Basis), 3 Zugänge (Plus) oder 5 Zugänge (Komplett). Weitere Zugänge kosten 8 € je Monat und werden ab Anlage anteilig bis zum Ende des bezahlten Zeitraums berechnet. Zugänge sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden. Die Verwaltung hält Zugangsdaten geheim und informiert uns unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

B4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise auf unserer Webseite oder im individuellen Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Kirchengemeinden zahlen einen festen Betrag je Friedhof. Städte und Gemeinden zahlen nach der amtlichen Einwohnerzahl des verwalteten Gebiets (Stand: 31. Dezember des Vorjahres). Ändert sich die Stufe, gilt der neue Preis ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.
  3. Die ersten 12 Monate (Mindestlaufzeit) berechnen wir zu Vertragsbeginn im Voraus, danach jeweils monatlich im Voraus.
  4. Einrichtung und Datenübernahme berechnen wir nach gesondertem Angebot.
  5. Die Zahlung erfolgt per Rechnung innerhalb von 30 Tagen oder per SEPA-Lastschrift. Bei Lastschrift kündigen wir Betrag und Termin spätestens fünf Tage vor dem Einzug per E-Mail an (verkürzte Vorabankündigung). Rechnungen stellen wir elektronisch in der Software und per E-Mail bereit.
  6. Gerät die Verwaltung mit einem Betrag von mehr als zwei Monatsbeiträgen länger als 30 Tage nach Mahnung in Verzug, dürfen wir den Zugang nach Ankündigung einschränken. Die Grabsuche für Besucher und die Konten von Angehörigen bleiben davon unberührt.

B5 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat.
  2. Die Verwaltung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen, danach mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Verlängerungsmonats. Lavenia kann mit denselben Fristen kündigen, frühestens jedoch zum Ende der Mindestlaufzeit.
  3. Die Kündigung ist in der Software unter „Abo & Rechnungen“ oder in Textform möglich. Bis zum Vertragsende bleiben alle Funktionen nutzbar.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

B6 Paketwechsel

Ein Wechsel in ein größeres Paket gilt sofort; die Preisdifferenz bis zum Ende des bezahlten Zeitraums berechnen wir anteilig nach. Ein Wechsel in ein kleineres Paket gilt zum Ende des bezahlten Zeitraums, ohne Erstattung. Daten aus Bereichen, die im kleineren Paket nicht enthalten sind, bleiben ausgeblendet erhalten, bis die Verwaltung ihre Löschung beantragt.

B7 Verfügbarkeit und Wartung

Wir stellen Lavenia mit einer Verfügbarkeit von [99,0] % im Jahresmittel bereit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, möglichst außerhalb der üblichen Bürozeiten, sowie Störungen, die wir nicht zu vertreten haben (etwa Ausfälle des Internets außerhalb unseres Einflussbereichs). Wartungen und Neuerungen kündigen wir in der Software an.

B8 Support

Anfragen stellt die Verwaltung über „Hilfe“ in der Software oder per E-Mail. Wir antworten an Werktagen in der Regel innerhalb von [zwei] Werktagen. Zur Klärung einer Anfrage darf unser Support den Friedhof der Verwaltung in der Software öffnen. Änderungen, die der Support dabei vornimmt, werden im Protokoll mit dem Vermerk „Lavenia-Support“ festgehalten.

B9 Pflichten der Verwaltung

  • Die Verwaltung ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die sie eingibt, insbesondere der personenbezogenen Daten von Verstorbenen und Nutzungsberechtigten.
  • Sie entscheidet, welche Betriebe sie für den Marktplatz zulässt, und hinterlegt bei Bedarf den Link zu ihrer Treuhandstelle für Dauergrabpflege.
  • Gesetzliche und satzungsmäßige Aufbewahrungspflichten erfüllt die Verwaltung selbst. Dazu kann sie ihre Daten jederzeit exportieren.

B10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag der Verwaltung verarbeiten (insbesondere Grab- und Kontaktdaten), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der diesen AGB vorgeht. Für die Konten von Angehörigen, Gedenkseiten und den Marktplatz sind wir selbst verantwortlich (siehe Datenschutzhinweise zur Plattform).

B11 Daten bei Vertragsende

Vor Vertragsende kann die Verwaltung alle Daten ihres Friedhofs exportieren. Nach Vertragsende kann sie die Löschung ihres Friedhofs beantragen; ohne Antrag löschen wir die Daten [90] Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Gespeicherte Gräber, Gedenkseiten und Bestellungen in den Konten von Angehörigen bleiben dort erhalten; offene Marktplatz-Aufträge werden storniert.

B12 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung zu ihrer Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

Teil C – Betriebe (Marktplatz)

C1 Leistung von Lavenia

Lavenia vermittelt Aufträge von Angehörigen an Betriebe, die für einen Friedhof zugelassen sind, und stellt dafür eine Auftragsübersicht mit Grablage, Route, Verlauf und Foto-Nachweis bereit. Der Vertrag über die jeweilige Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Betrieb und dem Angehörigen zustande. Lavenia wird nicht Vertragspartei und schuldet nicht die Ausführung.

C2 Registrierung und Zulassung

Betriebe registrieren sich selbst mit wahrheitsgemäßen Angaben und beantragen die Zulassung für einzelne Friedhöfe. Über die Zulassung entscheidet allein die jeweilige Friedhofsverwaltung; sie kann eine Zulassung auch wieder entziehen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht gegenüber Lavenia nicht.

C3 Leistungen, Annahme und Nachweis

Der Betrieb pflegt seine Leistungen mit Beschreibung und Endpreis selbst. Er nimmt neue Aufträge an oder lehnt sie mit Angabe eines Grundes ab, möglichst innerhalb von [drei] Werktagen. Er führt angenommene Aufträge sorgfältig und unter Beachtung der jeweiligen Friedhofssatzung aus und lädt nach Erledigung ein Foto als Nachweis hoch. Fotos zeigen nur die Grabstelle, keine Personen.

C4 Provision und Abrechnung

Eine Grundgebühr fällt nicht an. Für jeden als erledigt gemeldeten Auftrag erhält Lavenia eine Provision von 12 % des Auftragswerts zzgl. Umsatzsteuer. Der Betrieb rechnet die Leistung direkt mit dem Angehörigen ab. Lavenia stellt die Provisionen eines Monats zu Beginn des Folgemonats in Rechnung; sie ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

C5 Pflichten und Sperrung

Der Betrieb hält seine Angaben aktuell und nutzt die Kontaktdaten von Angehörigen ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Auftrags. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, etwa nicht ausgeführten Aufträgen, irreführenden Angaben oder Umgehung der Provision, dürfen wir den Zugang sperren.

C6 Laufzeit

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bereits angenommene Aufträge sind auszuführen; Provisionen für erledigte Aufträge bleiben geschuldet. Für die Haftung gilt B12 entsprechend.

Teil D – Besucher und Angehörige

D1 Grabsuche

Die Grabsuche ist kostenlos und ohne Konto nutzbar. Um Verstorbene und ihre Familien zu schützen, zeigt Lavenia Grabdetails nur an, wenn der Standort des Geräts auf dem Friedhof liegt. Die Daten stammen von der jeweiligen Friedhofsverwaltung; für ihre Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Die Route zum Grab ist eine Orientierungshilfe.

D2 Konto

Das Konto ist kostenlos und freiwillig. Die Anmeldung erfolgt über einen Link, den wir an Ihre E-Mail-Adresse senden. Mit dem Zugangscode von Ihrem Bescheid tragen Sie sich als nutzungsberechtigte Person ein; den Code dürfen nur die Nutzungsberechtigten oder von ihnen beauftragte Personen verwenden. Sie können Ihr Konto jederzeit selbst löschen; damit werden Ihre gespeicherten Daten und Ihre Gedenkseiten gelöscht.

D3 Bestellungen im Marktplatz

Wenn Sie über Lavenia eine Leistung bestellen, schließen Sie den Vertrag direkt mit dem ausführenden Betrieb. Der Betrieb nennt den Preis, nimmt den Auftrag an oder lehnt ihn ab und rechnet direkt mit Ihnen ab. Lavenia leitet Ihre Bestellung mit Name, Kontaktdaten und Hinweis an den Betrieb weiter und zeigt den Verlauf an. Solange der Betrieb einen Auftrag noch nicht angenommen hat, können Sie ihn in Ihrem Konto stornieren.

D4 Gedenkseiten

  1. Eine Gedenkseite kann nur die nutzungsberechtigte Person anlegen, und nur auf Friedhöfen, die Gedenkseiten anbieten.
  2. Preis: einmalig 39 € oder 9 € pro Jahr, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Die Jahresvariante verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Tag vor Ablauf gekündigt wird; danach ist sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Einmalvariante gilt für [die Dauer der Ruhezeit des Grabes / unbefristet].
  3. Für Inhalte (Texte, Fotos, Spruch) ist die Familie verantwortlich. Sie versichert, die nötigen Rechte an hochgeladenen Fotos zu haben, und veröffentlicht keine rechtswidrigen oder die Würde Verstorbener verletzenden Inhalte.
  4. Die Familie entscheidet, ob die Seite öffentlich ist, und gibt Einträge im Kondolenzbuch frei. Wer einen Kondolenzeintrag schreibt, ist für dessen Inhalt verantwortlich.
  5. Wir dürfen Inhalte entfernen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder auf die uns ein begründeter Hinweis erreicht.

D5 Haftung gegenüber Verbrauchern

Für kostenlose Leistungen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen; die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt stets unberührt.

Widerrufsbelehrung für Gedenkseiten

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Name, Anschrift, E-Mail, Telefon]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An [Name, Anschrift, E-Mail]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Gedenkseite für …
Bestellt am (*)/erhalten am (*) …
Name des/der Verbraucher(s) …
Anschrift des/der Verbraucher(s) …
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) …
Datum …

(*) Unzutreffendes streichen.

Stand: [Monat Jahr]